In den nächsten Tagen werden die Jahresbescheide über die Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2025 versandt.
Die Nachforderungen sind zum 15.12.2025 fällig und werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats zu diesem Zeitpunkt abgebucht.
Bei Überweisung bitten wir auf die Angabe des Buchungszeichens 5.8888……. zu achten.
Sollte sich aus der Endabrechnung ein Guthaben ergeben, erstatten wir Ihnen Dieses zeitnah.
Aufgrund der Umstellung des Abrechnungssystems werden einmalig keine Abschläge für das Folgejahr mit dem jetzigen Jahresbescheid berechnet. Diese Berechnung muss über das neue System erfolgen und wird Ihnen im Januar 2026 separat zugesandt werden.
