Lärmaktionsplan Eggingen
Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Eggingen – Beteiligung der ÖffentlichkeitDie Gemeinde Eggingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Hauptverkehrsstraße mit über 8.200 Kfz/24h, die B 314, verpflichtet…
Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Was ist neu?Zum 01.01.2026 trat in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht (Wirtegenehmigung) bei Veranstaltungen. An deren Stelle tritt ein Anzeigeverfahren. Was ist künftig zu beachten?Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, sind der Gemeinde anzuzeigen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Wirtegenehmigung) wird…
