Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Was ist neu?Zum 01.01.2026 trat in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht (Wirtegenehmigung) bei Veranstaltungen. An deren Stelle tritt ein Anzeigeverfahren. Was ist künftig zu beachten?Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, sind der Gemeinde anzuzeigen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Wirtegenehmigung) wird…
