Lärmaktionsplan Eggingen
Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Eggingen – Beteiligung der ÖffentlichkeitDie Gemeinde Eggingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Hauptverkehrsstraße mit über 8.200 Kfz/24h, die B 314, verpflichtet…
