Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Eggingen-Süd“ im Gewann „Sommerhalde“, Grundstück Flst.-Nr. 768, mit Änderung des Flächennutzungsplanes

-hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Eggingen hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Eggingen-Süd“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Eggingen-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften ist ein konkretes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 768; das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 9,5ha liegt im Gewann „Sommerhalde“.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 768. Für die Abgrenzung des Plangebiets ist der nachstehende Lageplan (unmaßstäblich) mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs maßgebend.

Verfahrensart: Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren nach BauGB durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Eggingen-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtgrundlagen für eine Nutzung als Sondergebiet nach § 11 BauNVO zur Erzeugung elektrischer Energie aus Sonnenenergie geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll u.a. eine entsprechende städtebauliche Gestaltung für das geplante Sondergebiet erbringen.

Umweltprüfung und –bericht mit Eingriffs- und Ausgleichsregelung / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und begutachtet werden müssen. Für den geplanten Bebauungsplan ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor.

Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan für den Planbereich des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern bzw. anzupassen.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Eggingen, 12.01.2024

gez. Gantert, Bürgermeister