Holzabfälle

Hierzu zählen alle Holzabfälle, mit Ausnahme von A IV-Holz (Holzabfälle aus dem Außenbereich z.B. Fensterrahmen, Türen, Palisaden, Gartenhölzer). Einzelstücke sollten möglichst nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht breiter als 1,50m sein.

Mit Ihren Abrufkarten, die Ihnen zu Jahresbeginn separat vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zugesandt worden sind, können Sie neben Sperrmüll zweimal pro Jahr jeweils 2 m³ oder einmal pro Jahr 4 m³ Altholz kostenlos abholen lassen. Geben Sie bitte Art und Anzahl der Altholzteile auf der Abrufkarte an und senden Sie diese an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut. Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Sollten Sie den Abholtermin nicht einhalten können, verständigen Sie bitte umgehend den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter ‚ 07751 / 86 – 54 32.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Altholz bis zu 2 m³ auf den Recyclinghöfen des Landkreises kostenlos selbst anzuliefern. Hierzu ist keine Abrufkarte erforderlich.

Expressabholung für ganz Eilige

Gegen eine Gebühr von 110,00 € können Sie Ihr Altholz innerhalb von einer Woche abholen lassen. Bestellen Sie diesen Service bitte beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter ‚ 07751 / 86 – 54 32.

Was gehört zum Altholz?

  • Naturbelassenes Holz aus dem Innenbereich (kein Konstruktionsholz, z.B. Kanthölzer, Holzbalken)
  • Einwegpaletten (soweit nicht verunreinigt)
  • (Obst-)Kisten
  • Holzspielzeug
  • Möbelstücke aus Holz (Massivholz, Spanplatten, Sperrholz) wie z.B. Schränke, Tische, Korbmöbel
  • es wird auch Möbelholz mit Lackanstrich und Kunststoffbeschichtung angenommen

Was gehört nicht zum Altholz?

  • Holzabfälle von Gewerbebetrieben
  • sogenanntes A-IV-Holz: Holzabfälle aus dem Außenbereich z.B. Fensterrahmen, Türen, Palisaden, Gartenhölzer)
  • Holzabfälle, die mit Chemikalien behandelt wurden (druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt)
  • Holz aus Umbaumaßnahmen ( z.b. Konstruktionsholz, Türen, Laminat)
  • Gartenabfälle