
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 26.07.2022 die Einführung der generellen „Zone-30-Regelung“ in den Wohngebieten beschlossen; Mitte September 2023 haben wir von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Waldshut die dafür notwendige verkehrsrechtliche Anordnung auf Umsetzung der Maßnahme erhalten. Unsere Bauhof-Mitarbeiter haben bereits im Bereich von Untereggingen die „Zone-30-Schilder“ montiert, d.h. in Untereggingen gilt ab sofort die „Rechts-vor-Links-Regelung“; auch in der „Stühlinger- und der Waldshuter-Straße“!
In Obereggingen werden in den nächsten Wochen an den vom Straßenverkehrsamt angeordneten Straßeneinmündungen die Pfosten aufgestellt und die „Zone-30-Schilder“ (siehe Abbildung oben) montiert. Wir werden, wie bereits letzte Woche erstmals, regelmäßig die Bevölkerung auf die zukünftige, neue „Zone-30“-Regelung in den Wohngebieten und auf die damit verbundenen, verkehrsrechtlichen Neuerungen hinweisen; die „Zone-30“- Regelung gilt
- nur in Wohngebiets-Straßen (nicht im Gewerbegebiet)
- nicht in Straßen des überörtlichen Verkehrs (Landes- oder Kreisstraße, d.h. in der „Bahnhof-, Bonndorfer- oder Mettinger Straße (Bereich L158) gilt „Zone-30“ nicht!
Ganz wichtig: in Gebieten, in denen „Zone-30“ angeordnet ist, gilt die „Rechts-vor-Links“-Regelung“! Auch wenn die Maßnahme baulich noch nicht vollständig umgesetzt ist, möchten wir regelmäßig und rechtzeitig auf die zukünftige Neuerung hinweisen und um Beachtung bitten!
Ihre Gemeindeverwaltung