Was ist neu?
Zum 01.01.2026 trat in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht (Wirtegenehmigung) bei Veranstaltungen. An deren Stelle tritt ein Anzeigeverfahren.
Was ist künftig zu beachten?
Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, sind der Gemeinde anzuzeigen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Wirtegenehmigung) wird nicht mehr erteilt.
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gemäß § 2 Abs. 2 LGastG bei der Gemeinde eingehen.
Die Anzeige kann formlos, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Für eine zügige Bearbeitung sollten dabei folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Art und Ort der Veranstaltung
- Datum und Dauer der Veranstaltung
- Angebot von Speisen und/oder alkoholischen Getränken
Die Gebühr in Höhe von 20,00 Euro pro Veranstaltung bleibt unverändert. Diese wird per Gebührenbescheid festgesetzt.
Vereine und Veranstalter werden gebeten, die neuen Regelungen bei der Planung und Durchführung künftiger Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Ansprechpartner:
Gemeinde Eggingen
-Hanna Isele-
Telefon: 07746 9202-10
E-Mail: h.isele@eggingen.de
