Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Das heißt, eine Neuausstellung bzw. Aktualisierung/Verlängerung ist rechtlich bis einschließlich 31.12.2023 noch möglich. Die bis dorthin ausgestellten Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit auch über den 01.01.2024 hinaus.
Ab 01.01.2024 ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepass möglich.
Warum wird der Kindereisepass abgeschafft?
Die bisher gültigen speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren sind im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass eingeschränkt nutzbar.
Zudem ist die Gültigkeit wegen Vorgaben der EU auf ein Jahr begrenz. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind, so beispielsweise die USA.
Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, soll das Dokument Kinderreisepass abgeschafft werden.
Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig. Sollte sich das Aussehen des Kindes stark verändern, sollte allerdings schon vor Ablauf der Gültigkeit ein neuer Reisepass beantragt werden.
Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.