Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Eggingen – Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeinde Eggingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Hauptverkehrsstraße mit über 8.200 Kfz/24h, die B 314, verpflichtet dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Rapp AG (Freiburg) hat zwischenzeitlich die Lärmkartierung und die Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 beschlossen.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen werden zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms vorgeschlagen:
• Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der B 314 im Bereich zwischen Einmündung Waldshuter Straße im Süden und Tennisplätzen im Norden
• Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) überschritten werden
• Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
• Prüfung einer Ergänzung / eines Neubaus der Lärmschutzwand zur Lärmsanierung entlang der B 314
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Eggingen, Bürgerstraße 7, öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch hier auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (siehe unten). Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 27.02.2026 schriftlich vorgebracht werden.
Eggingen, den 23.01.2026
Gez. Karlheinz Gantert, Bürgermeister
